Bühnenanweisung

 

Heimatjeföhl - Bühnenanweisung 

 

Um Ihnen eine bestmögliche Vorstellung zu garantieren, bitten wir um die Bereitstellung der nachfolgenden technischen Anforderungen. 

 

Sollte Ihnen das nicht möglich sein, wird um vorherige Rücksprache gebeten. 

Wir finden gemeinsam eine Lösung. 

 

Heimatjeföhl – im Folgenden „der Künstler“ genannt - bringt eine eigene Anlage (Mischpult, Mikrofone, Media-Player) mit. 

Abgewickelt wird der Auftritt von einem eigenen Techniker, der eine Stereosumme an Ihre Saaltechnik übergibt. 

Unserem Techniker wird freier Zugang zu sämtlichen technischen Geräten und Pulten gestattet! 

 

Bitte sehen Sie an der Bühne, oder in unmittelbarer Nähe zum FoH, einen separaten
 230V / 16A Schuko-Anschluss, sowie 2x XLR m (Stereo L/R) zur Signalübergabe vor. 

 

PA: 

Im Saal / am Veranstaltungsort muss ein ausreichend dimensioniertes, dem heutigen Stand der Technik entsprechendes PA System / Beschallungssystem installiert sein. Bitte setzen Sie, wenn nötig, Nahfeldlautsprecher und Delaylines ein, die entsprechend eingemessen sind.
 Selbst- oder Eigenbau-Beschallungssysteme werden nicht akzeptiert! 

 

Mikrofone: 

Wir bringen die von uns benötigten Mikrofone selbst mit.
 Die von uns belegten Frequenzen sind: 518.125 MHz, 1785.200 MHz, 519.200MHz
Der Veranstalter bzw. die durchführende Technikfirma trägt Sorge dafür, dass diese während unseres Auftrittes nicht gestört werden! 

 

Monitoring:
Wir bringen das von uns benötigte In-Ear-Monitoring selbst mit.
 Die von uns belegten Frequenzen sind: 831.900 MHz, 863.100 MHz
Sollten auf der Bühne Frontmonitore, oder Sidefills für die Bühne, vorhanden sein, würden wir gerne bei Bedarf auf diese zurückgreifen können.
Bitte stellen Sie sich darauf ein, den Mix (nur auf Bitte des Technikers) auf die Monitore zu geben. 

 

Anfahrt: 

Um für einen reibungslosen Ablauf sorgen zu können, muss mindestens 30 Minuten vor dem Auftritt eine freie Anfahrt für den Künstler und die Technik sichergestellt sein. 

Der Künstler benötigt während der kompletten Zeit der Anwesenheit einen reservierten PKW-Stellplatz. 

Backstage: 

Der Veranstalter stellt sowohl für den Künstler, als auch den Techniker Getränke zur Verfügung (z.B. stilles Wasser, Softgetränke, Kaffee und Tee).
 Zudem sollte ein abgetrennter Bereich für die Künstler gegeben sein. 

 

Wir weisen darauf hin, dass diese Bühnenanweisung Vertragsbestandteil ist und dass bei Nichteinhaltung dieser Bühnenanweisung sowie bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Versammlungsstätten SBauVO Teil 1 und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften es dem Künstler auch am Veranstaltungstag gestattet wird, vom Vertrag zurücktreten zu können. 

 

Vielen Dank für die Unterstützung